Degressive Abschreibung ab 1. Juli 2025: 3D-Drucker steuerlich optimal abschreiben
Nutzen Sie den Investitions-Booster: Bis zu 30 % AfA jährlich für bewegliche Wirtschaftsgüter – gültig bis Ende 2027.
Was ist die neue degressive Abschreibung?
Ab dem 1. Juli 2025 können Unternehmen bestimmte Investitionen mit bis zu 30 % jährlich abschreiben. Das ist Teil des „Investitions-Boosters“ und gilt bis Ende 2027.
- Gilt für bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter
- Zum Beispiel: Maschinen, Produktionsgeräte, 3D-Drucker
- Keine Anwendung auf Immobilien oder Software
- Nur für Anschaffungen ab dem 01.07.2025
Wer kann davon profitieren?
Alle Unternehmen, die in bewegliche Wirtschaftsgüter investieren – besonders relevant für produzierende KMU oder Betriebe mit Digitalisierungsbedarf.
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Industrie, Handwerk, Prototyping-Teams
- Voraussetzung: Investitionsstart ab Juli 2025
Wie wirkt sich das steuerlich aus?
3D-Drucker gelten als bewegliche Anlagegüter – sie sind daher voll degressiv abschreibbar. Das senkt Ihre Steuerlast in den ersten Jahren deutlich.
- Jahr 1: Bis zu 30 % des Kaufpreises
- Folgejahre: 30 % des verbleibenden Restwerts
- Schnellerer Liquiditätsvorteil im Vergleich zur linearen Abschreibung
Was bedeutet das konkret? – Beispiel 3D-Drucker
Anschaffung eines SLA-3D-Druckers für 60.000 € netto am 15.07.2025:
- Jahr 1: 30 % von 60.000 € = 18.000 € AfA
- Jahr 2: 30 % von 42.000 € = 12.600 €
- Jahr 3: 30 % von 29.400 € = 8.820 €
- ... bis zur vollständigen Abschreibung
Dadurch sinkt Ihr Gewinn in den ersten Jahren – das spart Steuern.
Warum wir? – Technik & Zahlen kombiniert
- 3D-Drucker, Beratung & technische Einrichtung aus einer Hand
- Unverbindliche Prüfung der steuerlichen & förderfähigen Eignung
- Angebotsstellung für AfA-konforme Investition
- Erfahrung mit Förderprogrammen und steuerlicher Planung
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